Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - ASR A2.2 Mai 2018

Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und geben den aktuellen Stand der Technik sowie anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die sichere Gestaltung von Arbeitsstätten wieder. Für den betrieblichen Brandschutz ist insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ relevant. Sie beschreibt unter anderem die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und weiteren Feuerlöscheinrichtungen, die Ermittlung des erforderlichen Löschvermögens, die Kennzeichnung und Platzierung von Feuerlöschern sowie zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung. Arbeitgeber können bei Einhaltung der ASR grundsätzlich davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden.

Wer mehr über die Anforderungen der ASR A2.2, die Berechnung von Löschmitteleinheiten, die Ausstattung von Arbeitsstätten und die daraus resultierenden Betreiberpflichten erfahren möchte, empfehlen wir unseren Leitfaden zur Einrichtung Ihres Betriebes gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".