Die Lebensdauer eines Feuerlöschers

Wartung, Instandhaltung eingehalten - aber wie lange kann ein Feuerlöscher verwendet werden?

Auch bei regelmäßiger Wartung und Instandhaltung unterliegen Feuerlöscher einem natürlichen Alterungsprozess. Um ihre sichere Funktion langfristig zu gewährleisten, empfehlen Hersteller je nach Bauart eine maximale Nutzungsdauer. Maßgeblich sind dabei die Herstellerangaben, der technische Zustand des Geräts sowie die Ergebnisse der vorgeschriebenen Prüfungen.

Für Betreiber ist die Lebensdauer von Feuerlöschern ein wichtiger Bestandteil der sicheren Bereitstellung von Brandschutzeinrichtungen. Neben der Einhaltung der Wartungs- und Prüffristen sollten daher auch die Empfehlungen des Feuerlöscher-Herstellers zur weiteren Verwendung und zum Austausch der Geräte berücksichtigt werden.

Die Nutzungsdauer eines Feuerlöschers hängt von seiner Bauart, den Umgebungsbedingungen, dem Wartungszustand sowie den Vorgaben des Herstellers ab. Viele Hersteller empfehlen für tragbare Feuerlöscher eine maximale Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine allgemeingültige gesetzliche Aussonderungsfrist. Maßgeblich sind stets die Herstellerangaben, die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen sowie der technische Zustand des Gerätes

Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdruckfeuerlöscher:max. 20 Jahre
Pulver-, Wasser-, Schaumaufladefeuerlöscher:max. 25 Jahre
Kohlendioxidfeuerlöscher:max. 25 Jahre

Die tatsächlich zulässige Verwendungsdauer richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers, den Ergebnissen der wiederkehrenden Prüfungen sowie dem technischen Zustand des Feuerlöschers.

Feuerlöscher unterliegen als Sicherheitsprodukte den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie den einschlägigen europäischen Vorschriften für Druckgeräte. Darüber hinaus sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Vorgaben der Hersteller zu beachten.

Aussonderung von älteren tragbaren Feuerlöschern aus Sicherheitsgründen

Wie jedes technische Produkt sind auch Feuerlöscher in ihrer Lebensdauer begrenzt. Die Geräte sind unterschiedlichen Umwelt- und mechanischen Belastungen ausgesetzt, die zu altersbedingten Materialveränderungen an den Komponenten und Löschmitteln führen. Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass auch bei normaler Nutzung von Feuerlöschern Materialveränderungen auftreten, die im Einsatzfall eine Gefahr für den Benutzer darstellen. Überalterte Feuerlöscher bergen das Risiko zu versagen und sogar zu explodieren.

Überalterte Feuerlöscher: Wer haftet für ihren sicheren Betrieb?

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern ist ein wesentlicher Bestandteil der Betreiberpflichten. Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Vorgaben der DIN 14406-4, den Herstelleranweisungen sowie den geltenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren sicheren Zustand zu prüfen. In Arbeitsstätten erfolgt die Instandhaltung in der Regel mindestens alle zwei Jahre durch fachkundige bzw. befähigte Personen.

Mit zunehmendem Alter eines Feuerlöschers können jedoch material- und nutzungsbedingte Veränderungen auftreten, die im Rahmen einer Wartung besonders zu bewerten sind. Hierzu zählen beispielsweise Korrosion, Materialermüdung, Verschleiß von Bauteilen oder Veränderungen des Löschmittels. Daher sind neben den regelmäßigen Wartungen auch die Herstellerangaben zur empfohlenen Nutzungsdauer sowie die Ergebnisse der vorgeschriebenen Prüfungen zu berücksichtigen.

Die Verantwortung für die sichere Verwendung eines Feuerlöschers ist zwischen mehreren Beteiligten verteilt. Hersteller sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Hinweise zur Nutzung, Wartung und empfohlenen Verwendungsdauer bereitzustellen. Wartungs- und Prüfdienstleister haben die Aufgabe, den Zustand des Geräts nach den geltenden Vorschriften und Herstelleranforderungen fachgerecht zu beurteilen. Betreiber wiederum sind dafür verantwortlich, festgestellte Mängel zu beheben und nur betriebsbereite Feuerlöscher vorzuhalten.

Im Folgenden werden die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Hersteller, Wartungsdienstleister und Betreiber näher erläutert.

Haftung des Herstellers

Minimax kommt als Hersteller von Feuerlöschern seinen Verkehrs-, Instruktions- und Produktbeobachtungspflichten nach. Dazu gehören die Bereitstellung von Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen sowie die Weitergabe sicherheitsrelevanter technischer Erkenntnisse an Betreiber und qualifizierte Servicetechniker. Entsprechend den Anforderungen des Produktsicherheitsrechts und der Druckgeräterichtlinie weisen die Betriebsanleitungen auf die vorgesehene maximale Nutzungsdauer hin. Für Feuerlöscher wird aus sicherheitstechnischen Gründen eine wirtschaftliche und sichere Nutzungsdauer von in der Regel 20 bis 25 Jahren angenommen. Nach Überschreiten dieser Nutzungsdauer sollte anhand des Gerätezustands und der geltenden Herstellervorgaben geprüft werden, ob ein weiterer Betrieb noch vertretbar ist.

Fazit: Hersteller sind verpflichtet, über die sichere Verwendung, Wartung und empfohlene Nutzungsdauer ihrer Feuerlöscher zu informieren. Wird die empfohlene Nutzungsdauer erreicht, sollte der weitere Einsatz des Geräts anhand der Herstellerangaben, der Prüfergebnisse und seines technischen Zustands bewertet werden. Aus Sicherheitsgründen wird häufig der Austausch gegen ein modernes Gerät empfohlen.


Haftung des Wartungsdienstes

Feuerlöscher sind regelmäßig nach den geltenden Normen, den Herstellerangaben und den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen und instand zu halten. Die Prüfung darf nur durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Der Wartungsdienstleister bewertet den technischen Zustand des Feuerlöschers und dokumentiert die durchgeführten Arbeiten. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt oder kann die sichere Verwendung nicht bestätigt werden, darf der Feuerlöscher nicht als betriebsbereit gekennzeichnet werden. 

Fazit: Wartungsdienstleister sind verpflichtet, Feuerlöscher unabhängig und fachgerecht zu beurteilen. Werden Herstellerangaben, technische Regeln oder sicherheitsrelevante Mängel nicht beachtet, können sich im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben.

Haftung des Betreibers

Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Feuerlöscher jederzeit funktionsfähig und entsprechend den geltenden Vorschriften instand gehalten werden. Hierzu gehören die Einhaltung der Wartungs- und Prüffristen, die Beachtung der Herstellerangaben sowie die Beseitigung festgestellter Mängel. 
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt oder wird die weitere sichere Verwendung eines Feuerlöschers nicht empfohlen, sollte der Betreiber die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich umsetzen. Die Verantwortung für die Bereitstellung betriebsbereiter Feuerlöscher verbleibt grundsätzlich beim Betreiber.

Fazit: Betreiber sollten Herstellerhinweise, Prüfergebnisse und Wartungsempfehlungen konsequent berücksichtigen, um die sichere Verwendbarkeit ihrer Feuerlöscher dauerhaft sicherzustellen.
 

Minimax empfiehlt:

  • die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern gemäß den geltenden Vorschriften und Herstellerangaben, in der Regel mindestens alle zwei Jahre.
  • die vom Hersteller empfohlene maximale Nutzungsdauer zu beachten und Feuerlöscher nach Erreichen dieser Nutzungsdauer durch moderne Geräte zu ersetzen. Für viele Minimax-Geräte gelten dabei Richtwerte von bis zu 20 Jahren für Dauerdruckfeuerlöscher und bis zu 25 Jahren für Auflade- und Kohlendioxid-Feuerlöscher.