Feuerlöscher Wartung & Prüfung
Feuerlöscher Wartung – was kostet die Feuerlöscher Prüfung nach DIN 14406?
Für die Feuerlöscher Wartung gibt es für den Betreiber festgelegte Intervalle die dieser nach der DIN 14406 einhalten muss, insbesondere weil es gewerbliche Betreiberpflichten gibt. Wenn eine Feuerlöscher Wartung / eine Feuerlöscher Prüfung nach der DIN 14406 durchgeführt wird, so muss diese von einer Sachkundigen Person erfolgen. Gerade in diesem Bereich sind unsere Mitarbeiter stark ausgebildet, Feuerlöscher prüfen wir stets nach aktuellen Richtlinien.
Unsere eigene Brandschutzakademie sorgt für weitreichende, fachspezifische Brandschutz-Schulungen, die unserem Service-Personal ermöglicht Ihren Bedarf anforderungsgerecht einschätzen zu können und Ihnen die Notwendigen Maßnahmen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit aufzuzeigen.
Für die Feuerlöscher Wartung, die Feuerlöscher Prüffristen einhalten!
Bei gewerblichen Einsatz von Feuerlöschern fallen nach 2 Jahren die ersten Prüffristen an, gut zu erkennen an den aufgebrachten Prüfplaketten. Anhand der Prüffristen auf der Prüfplakette wissen Sie, wann die nächste Feuerlöscherwartung ansteht und welche Feuerlöscher überprüft werden müssen.
Da Betreiberpflichten zu erfüllen sind, erhält der Betreiber/Besitzer einen schriftlichen Prüfbericht, indem alle endeckten Mängel aufgelistet werden die bei der Feuerlöscher Wartung / Feuerlöscher Prüfung enddeckt wurden und eventuell behoben werden müssten.
Der Bericht über die Sachmängel muss verwahrt werden um nach einem Schadensfall der Versicherung den Bericht vorlegen zu können.
Für Service- und Angebotsanfragen die Feuerlöcher Wartung und Prüfung betreffend, können Sie uns unter folgendem Link kontaktieren:
Feuerlöscher Wartung & Service
Feuerlöscher müssen auch nach Auslösung geprüft werden!
Sollten Ihre Feuerlöscher zwischen den definierten Prüffristen ausgelöst werden, auch wenn wenig Löschmittel verwendet wurde, muss der Löscher dennoch gewartet (geprüft und nachgefüllt) werden, da dieser stets voll betriebsbereit sein muss.
In der Regel macht es dann Sinn gleich eine umfassende Prüfung durchführen zu lassen, um nicht beim nächsten Intervall die Kosten für eine Wartung erneut zu tragen. Eine Feuerlöscherprüfung ist also nach jedem Einsatz eines Feuerlöscher Pflicht.
Vorgaben für eine Feuerlöscher Wartung
Der Feuerlöscher muss zwar nach spätestens zwei Jahren auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden. Doch es kann wegen verschiedener Verordnungen Fälle geben, in denen eine kürzere Frist für den Wartungsintervall des Feuerlöschers einzuhalten ist. Auch können spezifische Regelungen kürzere Wartungsintervalle erzeugen z.B. bei Omnibus Fahrzeugen.
Festigkeitsprüfung
Für gewerblich verwendete Löscher ist nach zehn Jahren eine Druckprüfung notwendig. Hier wird sowohl bei einem Aufladelöscher als auch bei den Dauerdrucklöschern eine Festigkeitsprüfung vorgenommen. Dabei wird festgestellt, ob der Feuerlöscher den Druck halten kann, der mit dem Treibgas und dem Löschmittel im Inneren erzeugt wird.
Zeiträume einer Feuerlöscherprüfung im Überblick
- nach der Auslösung des Löschers – Nachfüllen und Prüfen (Feuerlöscherprüfung)
- nach 2 Jahren – Wartung und Funktionsprüfung (Feuerlöscherprüfung)
- nach 10 Jahren – Festigkeitsprüfung beziehungsweise Druckprüfung (Feuerlöscherprüfung)
- nach 20 bis 25 Jahren – fachgerechte Entsorgung des Feuerlöschers (Feuerlöscherprüfung)
Was wird geprüft bei einem Feuerlöscher?
Im ersten Schritt werden der äußere Augenschein des Feuerlöschers und sein Gesamtzustand geprüft. Sogar der Anstrich des Feuerlöschers wird bei der Wartung genau in Augenschein genommen. Ebenfalls zu der Feuerlöscher Prüfung gehört eine sorgfältige Suche nach Rost. Jegliche Korrosion kann den Behälter schwächen. Bei einem Dauerdrucklöscher könnte hier das Treibgas unbemerkt entweichen (sog. "Schleichgase"). In jedem Fall kann ein rostiger Feuerlöscher eine Gefahr darstellen, da das Gerät schließlich unter starkem Druck steht.
Funktionsprüfungen
Die Armaturen zum Auslösen oder Unterbrechen des Löschvorgangs werden auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Dabei werden ebenfalls der Löschschlauch und die Düse getestet. Im Rahmen der Funktionsprüfungen der jeweiligen Feuerlöscherprüfung wird sogar die Halterung des Feuerlöschers geprüft. Diese muss großen Kräften standhalten, wenn der Feuerlöscher schnell aus der Halterung entnommen wird.
2-jähriger Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4
- Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
- Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
- Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
- Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
- Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
- Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
- Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels
- Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit
- Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
- Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
- Prüfung von Dichtungen
- Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen
- Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
- Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen
- Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
- Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller
Prüfdienst für Ihre Feuerlöscher
Die Feuerlöscher Wartung & Prüfung des Feuerlöschers übernimmt gerne Ihr Minimax Kundendienst selbstverständlich auch für Minimax - fremde Produkte, mit der umfassenden deutschlandweiten Betreuung unserer Servicekunden sind wir Ihr Ansprechpartner rund um die Wartung, Prüfung und Entsorgung von Feuerlöschern und Brandschutzprodukten.
Gewerbliche Prüfung von Feuerlöscher
Als Unternehmer und/oder Betreiber ist die Thematik Brandschutz etwas, was Vertrauen in den ausführenden Prüfdienst erfordert, denn dieser muss mit Fachwissen im jeweiligen Unternehmen dem Brandschutz sicherstellen - wozu auch die korrekte Terminierung für Wartungen / Prüfung von Feuerlöschern, LWT und RWA gehört.
Da das kompetente Brandschutzunternehmen neben den Verkauf & Service von Feuerlöschern ebenso die Planung der Brandschutzübungen und der Ausstattung der Feuerlöscher für die einzelnen Gebäude übernimmt, kann man die Auflagen und Betreiberpflichten im Brandschutz restlos erfüllen. Somit wird ein Schaden an Personen oder Kapital vermieden und alle wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt.
Sollte ein Brandschutzunternehmen meine Feuerlöscher prüfen?
- Planung der Löschmitteleinheiten werden professionell durchgeführt
- Planung der unterschiedlichen Löschmittel für verschiedene Bereiche
- Montage/Installation von Feuerlöschern RWA, und LWT Produkten
- Wartung / Prüfung von Feuerlöschern RWA, und LWT Produkten
- zentrale Servicesteuerung die Prüffristen und Termine im Auge behält und vorrausschauend plant.
Geltende Vorschriften oder Normen für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten / Feuerlöscherüberprüfung
ASR A2.2 Kapitel 6
Die ASR A2.2 (Feuerlöscher in Arbeitsstätten) beschreibt in diesem Kapitel, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ersetzt werden.
DIN 14406 Teil 4
Die DIN 14406 Teil 4 gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3.
Enthalten sind Regeln, welche die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige beschreibt.
Weitergehend wird ein Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von maximal zwei Jahren vorgeschrieben.
§ 35 StVZO
Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt für tragbare Feuerlöschgeräte in Kraftomnibussen die wiederkehrende Inspektion innerhalb von 12 Monaten vor.
§ 16 BetrSichV
Nach § 16 der Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen,
sowie alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen
Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt. Durch die innere Prüfung alle 8 Jahre, kann eine befähigte Person in Abhängigkeit von der Bauart des Feuerlöschers entscheiden, ob der Feuerlöscher einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden muss oder nicht.
- Die Festigkeitsprüfung kann entfallen, wenn bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden.
- Für Feuerlöscher mit einem Druckinhaltsprodukt < 1.000 kann die Festigkeitsprüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203) durchgeführt werden.
- Ist das Druckinhaltsprodukt > 1.000 erfolgt die Festigkeitsprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Die Feuerlöscherprüfung ist also eine in festen Intervallen vorgeschriebene Regelung
Vorsicht bei alten ungeprüften Feuerlöschern
Die Behältergehäuse der Feuerlöscher stehen bei günstigen Dauerdruck Feuerlöschern ständig unter Druck, auch Aufladefeuerlöscher haben eine Co2 Patrone. Daher gilt für Feuerlöscher die Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen gesondert zu dem erwähnten Zwei-Jahres-Turnus zusätzlich bei Fälligkeit nach Paragraf 32 der Druckbehälterverordnung durch Sachverständige (wie zum Beispiel den TÜV) geprüft werden. Grund ist das große Schadenspotenzial, den ein zerplatzender Behälter entfalten kann, daher sind unsere Behälter für Belastungen über der Norm ausgelegt.
Daher sollte man eine Feuerlöscherprüfung grundsätzlich auch wegen dem Sicherheitsgedanken abseits eines Brandes regelmäßig beauftragen. Veraltete, ungeprüfte Feuerlöscher stellen eine Gefährdung da. Bei einem Austausch sollten effiziente und wartungsfreundliche Aufladefeuerlöscher angeschafft werden, die Wartungskosten sind in der Regel günstiger als Wartungen bei einem Dauerdruckgerät.