Feuerlöscher Wartung & Prüfung

Feuerlöscher Wartung & Prüfung

Feuerlöscher sind wichtige Sicherheitseinrichtungen und müssen jederzeit einsatzbereit sein. Um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen, sind regelmäßige Wartungen und Prüfungen erforderlich. In Arbeitsstätten müssen tragbare Feuerlöscher in der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person instand gehalten werden.

Wartungs- und Prüffristen

  • Nach jeder Auslösung: Prüfung, Wiederbefüllung oder Instandsetzung erforderlich.
  • Mindestens alle 2 Jahre: Wartung und Instandhaltung durch eine fachkundige Person.
  • Zusätzliche Prüfungen: Je nach Bauart und Druckgeräte-Einstufung können weitere Prüfungen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich sein.

Was wird bei der Wartung geprüft?

Im Rahmen der Wartung werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:

  • Allgemeiner Zustand des Feuerlöschers
  • Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beschriftung
  • Armaturen, Schlauch, Düse und Sicherungen
  • Korrosion und Beschädigungen am Behälter
  • Zustand des Löschmittels
  • Dichtungen und bewegliche Bauteile
  • Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft

Alle durchgeführten Arbeiten werden dokumentiert und auf dem Gerät entsprechend gekennzeichnet.

Betreiberpflichten

Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Feuerlöscher jederzeit funktionsfähig und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Dazu gehören die Einhaltung der Prüffristen, die Beachtung der Herstellerangaben sowie die Beseitigung festgestellter Mängel.

Auflade- oder Dauerdruckfeuerlöscher?

Auflade-Feuerlöscher speichern Löschmittel und Treibgas getrennt voneinander und gelten als besonders langlebig und wartungsfreundlich. Bei Dauerdruck-Feuerlöschern stehen Löschmittel und Treibgas dauerhaft gemeinsam unter Druck, weshalb eine regelmäßige Wartung besonders wichtig ist.

Feuerlöscher regelmäßig warten lassen

Regelmäßige Wartung erhöht die Betriebssicherheit, erfüllt die gesetzlichen Betreiberpflichten und stellt sicher, dass Feuerlöscher im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Unsere Servicetechniker übernehmen die Wartung und Prüfung von Minimax-Feuerlöschern sowie Geräten anderer Hersteller.

Geltende Regelwerke

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DIN 14406-4 „Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Feuerlöscher Wartung, Prüfung + Instandhaltung